(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das reicht jetzt! Die Verantwortung trägt ja wohl jemand anderes.)
Die Übernahme der bei den Kommunen zusätzlich entstehenden Kosten der Unterkunft durch Bund und Land –
(Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS: Die CDU zieht sich schön zurück aus ihrer eigenen Verantwortung.)
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Vielleicht hätten Sie auf der Bundesebene dazu beigetragen, dass die Zahlen stimmen.)
Ich bitte jetzt doch mal der Würde entsprechend dieses Hauses zu reagieren und die Zwischenrufe angemessen zu formulieren.
(Harry Glawe, CDU: Aber die Bundesmittel werden über den Landeshaushalt weiter- geleitet. Das wissen Sie doch auch! – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das kann ja ein Kommunalabgeordneter besser!)
In der Hansestadt Greifswald zum Beispiel müssen in 2005 nach derzeitigen Planungen circa 2,1 Millionen Euro mehr für die Kosten der Unterkunft ausgegeben werden.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: In Schwerin sieben Millionen! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
(Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS: Und wer hat das beschlossen? – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das Land oder was?!)
Und nach meinen Informationen sind Mehrkosten bei fast allen Kommunen zu verzeichnen. Deshalb sollten die im Land eingesparten 5 Millionen Euro zwingend an die Kommunen weitergegeben werden.
(Harry Glawe, CDU: Die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaft sind doch Sachen, die durch die SPD-geführte Bundesregierung zu verantworten sind, Frau Keler. Das wissen Sie doch auch. – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Dafür gibt es den Vermittlungsausschuss, Herr Glawe! – Harry Glawe, CDU: Pass mal auf! – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Pass du mal auf! – Glocke der Vizepräsidentin)
(Heinz Müller, SPD: Das kann Herr Glawe nicht unterscheiden. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
(Heiterkeit bei Rainer Prachtl, CDU – Holger Friedrich, SPD: Sie sind ja gar nicht wiederzuerkennen. – Harry Glawe, CDU: Das ist ja nicht zu fassen!)
Der viel wichtigere Punkt sind aber die Investitionen. Das Landesverfassungsgericht hat im Urteil zur Überschreitung der Regelkreditobergrenze im Jahr 2003 angemerkt, dass bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht nur Kredite aufgenommen werden dürfen, sondern vielmehr auch das strukturelle Defizit im Landeshaushalt spürbar verringert werden müsse. Diese Ansicht lehnt die Landesregierung mit der Begründung ab, damit würde prozyklisch, also verstärkend, zum Ungleichgewicht gehandelt. Dann wiederum verstehe ich nicht, warum die Ausgaben für Investitionen nun erneut abgesenkt werden. Das wirtschaftliche Gleichgewicht ist in Mecklenburg-Vorpommern noch lange nicht gefestigt.
In den vergangenen Wochen waren die Zeitungen voll von Negativschlagzeilen bezüglich der Entwicklung des Bausektors, immer mehr arbeitslose Bauarbeiter und immer weniger Aufträge. Ich frage Sie an dieser Stelle: Ist ein Abschmelzen der Investitionen um 41,8 Millionen Euro im gesamten und um 17,5 Millionen Euro im Bereich der Baumaßnahmen nicht auch als prozyklisch zu werten? Spätestens hier zeigt sich ganz deutlich, dass der jetzigen Landesregierung die Ideen ausgegangen sind.
Volkswirtschaftlich kann diese Haushaltsführung – eher früher als später – nur in die Sackgasse führen. Seit Jahren ist die Investitionsquote rückläufig. Das haben wir hier heute auch schon gehört. Investitionen aber sind der Nährboden für die Entwicklung einer sich selbst tragenden Wirtschaft, die wir anstreben müssen, damit sich das Land den Herausforderungen durch die zukünftig sinkenden Zuweisungen aus dem Solidarpakt II stellen kann. Wir dürfen nicht vergessen, in fünf Jahren werden die Bundesergänzungsmittel spürbar abnehmen
und 2020 gänzlich versiegen. Ganz, ich habe gesagt, ganz! Das setzt den zeitlichen Horizont sehr eng, um die Eigenständigkeit Mecklenburg-Vorpommerns durch eine solide und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur zu sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf dieses neuen Haushaltes 2005 mag aus Ihrer Sicht den formalen Ansprüchen des Landesverfassungsgerichts und den gesetzlichen Regelungen zur Haushaltsaufstellung entsprechen, erfüllt aber nicht die Anforderungen an eine auch auf die Zukunft unseres Landes ausgerichtete Haushaltspolitik. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und natürlich auch für Ihre Zwischenrufe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Das kleine Land Mecklenburg-Vorpommern schreibt Geschichte, Geschichte zur Haushaltsgesetzgebung, aber ich bin der Meinung, Häme ist hier nicht angebracht. Sieger und Verlierer kann es nicht geben. Eigentlich sitzen auch alle Fraktionen in einem Boot,
wenn es um die Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts geht. Allerdings bei den Redebeiträgen von Herrn Rehberg und Herrn Liskow habe ich Zweifel, dass die Opposition dieses begriffen hat und ihrer Verantwortung wirklich gerecht zu werden gedenkt. Was den Kollegen Liskow betrifft, muss ich natürlich schon sagen, dass ich in aller Entschiedenheit zurückweise, dass Sie bei der Formulierung unterstellen, die Landesregierung hätte scheinbar mit dem, was sie uns vorgelegt hat, die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtsurteils nicht eingehalten. Das weise ich in aller Entschiedenheit zurück und ich werde das in meinem Redebeitrag auch widerlegen, was Sie hier unterstellen.
Meine Damen und Herren, das Landesverfassungsgericht hat am 7. Juli 2005 im Normenkontrollverfahren der CDU-Landtagsfraktion gegen das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2003 und gegen das Haushaltsrechtsges e t z 2004/2005 sein Urteil gesprochen. Das Gericht erklärt das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2003 mit dem Artikel 65 Absatz 2 der Verfassung MecklenburgVorpommern unvereinbar und daher für nichtig, soweit der Betrag der Kreditermächtigung die Grenze nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung übersteigt. Diese Nichtigkeitserklärung hat Auswirkungen sowohl auf den Haushaltsplan 2005 als auch auf den demnächst zu beratenden Haushalt 2006/2007. Aus dem Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 werden mit Ausnahme von Artikel 2 die Artikel 1 und die Artikel 3 bis 8 mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unvereinbar und deshalb für nichtig erklärt. Beide Urteile des Gerichts haben zum Teil weit reichende Konsequenzen, auf die ich dann noch näher eingehen werde.