Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

In einem Interview in der DEWEZET vom 24. Februar 2010 erklärt Innenminister Schünemann jedoch, dass trotz der Ablehnung aus Hameln-Pyrmont und der Zusage aus Göttingen und Osterode in einem vom Land finanzierten Fusionsgutachten es „beide Optionen, Holzminden-Hameln-Pyrmont und Holzminden-Northeim, geben“ soll. Von alternativen Optionen wie einer Fusion von Northeim mit Göttingen und/oder Osterode war nicht die Rede.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bestimmt der Innenminister, welche Alternativen für mögliche Fusionen in Südniedersachsen untersucht werden und welche nicht, und welche Rolle spielen dabei die Beschlüsse der gewählten kommunalen Gebietskörperschaften?

2. Welches war der Stichtag für die Höhe der durch Zins und Tilgung vom Land zu 75 % übernommenen Kassenkredite, und wie hoch sind diese an diesem Stichtag in den Landkreisen Holzminden, Hameln-Pyrmont, Northeim, Hildesheim, Göttingen und Osterode?

3. Gilt die Zusage einer Hochzeitsprämie auch dann, wenn 2011 in den betroffenen Landkreisen neue Landräte und Kreistage für eine volle Legislaturperiode gewählt worden sein werden?

Die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände haben am 17. Dezember 2009 die gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zukunftsvertrag) unterzeichnet. Der Zukunftsvertrag ist der Grundstein für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und den Ausbau des hierzu erforderlichen Instrumentariums. In diesem Rahmen werden freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen gezielt gefördert. Ziel ist es, Gemeinden und Kreise im Rahmen freiwilliger Zusammenschlüsse zu leistungs- und zukunftsfähigeren Einheiten zu entwickeln. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration führte bisher mit über 60 niedersächsischen Kommunen Gespräche über die Inanspruchnahme einer Entschuldungshilfe auf der Basis des Zukunftsvertrages.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat mehrfach erläutert, dass kommunale Neustrukturierungen nur nach dem Prinzip der Freiwilligkeit erfolgen. Zuwendungen des Landes zur Begleitung kommunaler Fusionsvorhaben und zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit setzen u. a. voraus, dass die Fusionsprojekte oder die Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit vor Antragstellung durch politischen Beschluss der kommunalen Entscheidungsgremien legitimiert sind.

Zu 2: Stichtag für die Berücksichtigung der Kassenkredite ist der 31. Dezember 2009:

Stand Kassenkredite zum 31.12.2009:

Hameln-Pyrmont: 50,1 Millionen Euro

Hildesheim: 74 Millionen Euro

Holzminden: 30,9 Millionen Euro

Northeim: 38 Millionen Euro

Osterode: 52,1 Millionen Euro

Zu 3: Die Rahmenbedingungen für eine Entschuldungshilfe verändern sich hierdurch nicht.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 26 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Anhörung im Bezirksrat zum „Rechtsextremismus im Stadtbezirk Misburg-Anderten“: „Misburg keine rechte Hochburg“ - „Schwerpunkt der rechten Szene derzeit im Bereich Seelze und Wunstorf“

„Misburg ist keine rechte Hochburg“ - „Stadtteilpolitiker erleichtert über Anhörung“, so fasst am 5. März 2010 die HAZ in zwei Überschriften ihre Berichterstattung über eine Anhörung zum „Ausmaß des Rechtsextremismus im Stadtbezirk Misburg-Anderten“ zusammen. Die Sitzung des Bezirksrates war auf erhebliches öffentliches Interesse gestoßen. Teilgenommen hatten auch Detlef Lerbs, Leiter des Polizeikommissariats Misburg, und Vertreter des niedersächsischen Innenministeriums.

Wolfgang Freter, Leiter des Bereichs Rechtsextremismus im niedersächsischen Innenministerium, berichtete laut HAZ bei der Anhörung, es gebe weder in Misburg noch im übrigen Stadtgebiet von Hannover organisierten Rechtsextremismus. Es gebe aber Cliquen und eine Subkultur, die mit rechtem Gedankengut sym

pathisiere. Einen Schwerpunkt der rechten Szene sehe er, Freter, derzeit im Bereich Seelze und Wunstorf.

Angesichts dieser qualitativen und regionalen Zuordnungen von Angehörigen und Aktivitäten der rechtsextremen Szene frage ich die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse veranlassen das niedersächsische Innenministerium zu der Wertung, dass es weder in Misburg noch im übrigen Stadtgebiet „organisierten Rechtsextremismus“ gebe?

2. Welche Vorkommnisse und Fakten aus der jüngeren Vergangenheit und aktuell begründen - im Unterschied zu Misburg und dem übrigen Hannover - die Aussage des niedersächsischen Innenministeriums, dass derzeit Seelze und Wunstorf einen Schwerpunkt der rechten Szene bilden?

3. Welche Maßnahmen hat das Innenministerium bereits veranlasst und/oder wird es ergreifen, um mit einem abgestimmten Vorgehen zu verhindern, dass der Bereich Seelze/Wunstorf zu einer „rechten Hochburg“ wird?

Am 3. März 2010 fand im Rathaus Misburg eine Anhörung gemäß §§ 31 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu dem Thema, „ob bzw. in welchem Ausmaß es Rechtsextremismus im Stadtbezirk Misburg-Anderten gibt“, statt. An dieser Veranstaltung und der anschließenden Bürgerfragestunde haben u. a. Vertreter der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde und der Polizei teilgenommen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Vertreter des Verfassungsschutzes führte aus, dass im Stadtbezirk Misburg-Anderten keine rechtsextremistischen Organisationsstrukturen zu registrieren seien. Auf die Situation in Hannover bezogen, verwies er auf die „Freien Kräfte Hannover“ und den NPD-Unterbezirk Hannover, von dem derzeit jedoch keine besonderen Aktivitäten ausgingen. Darüber hinaus sprach er rechtsextremistische Internetpräsenzen an, die für Hannover auf einen organisierten Rechtsextremismus hindeuten.

Zu 2: Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde der Vertreter der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde um Auskunft gebeten, welche Stadtteile der Landeshauptstadt besonders problematisch im Hinblick auf rechtsextremistische Aktivitäten seien. In seiner Antwort wies er darauf hin, dass der „organisierte Rechtsextremismus“ im gesamten Stadtgebiet derzeit eine eher untergeordnete Rolle spiele, und setzte diese Feststellung in Relation zur rechtsextremistischen Szene in der

Region Seelze/Wunstorf, wo in der jüngeren Vergangenheit eine ca. 10- bis 15-köpfige Gruppe unter den Bezeichnungen „Freie Nationalisten Seelze“ bzw. „Freie Kräfte Hannover Umland“ öffentlichkeitswirksam in Erscheinung getreten ist. Die Feststellung, dass es sich bei der neonazistischen Szene in Seelze/Wunstorf um einen Schwerpunkt des Rechtsextremismus in Niedersachsen handele, wurde nicht getroffen und wäre nach Einschätzung des Verfassungsschutzes auch nicht zutreffend. Die Polizei teilt diese Einschätzung. Eine überproportionale Begehung von Straftaten durch Mitglieder der rechtsextremistischen Szene in dieser Region ist bislang ebenfalls nicht festzustellen.

Zu 3: Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages klärt die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde seit Jahren die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen auf und erfüllt somit auch präventive Aufgaben bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.

Die einzelnen Maßnahmen, die in einem umfassenden Gesamtkonzept durchgeführt werden, werden durch die in der Verfassungsschutzabteilung eingerichtete Niedersächsische Extremismusinformationsstelle (NEIS) aufeinander abgestimmt und mit den vielfältigen in Niedersachsen im Bereich der Prävention tätigen Institutionen und Vereinen vernetzt.

So haben Mitarbeiter des Landespräventionsrates (LPR) , der über den Fachbeirat der Clearingstelle eng mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet, bereits mehrfach - zuletzt im Februar 2010 - im Bereich Seelze/Wunstorf Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus durchgeführt und Aufklärungsarbeit sowie Unterstützung bei Problemen mit rechtsextremistischen Aktivitäten vor Ort geleistet.

Zur gleichen Zeit war die von der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde konzipierte und seit 2005 kontinuierlich gebuchte Wanderausstellung „Verfassungsschutz gegen Extremismus - Unsere Demokratie schützen“ vom 8. bis 19. Februar 2010 im Rathaus Seelze zu sehen. Die Ausstellung gibt u. a. einen Überblick über die aktuellen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus und richtet sich vorrangig an Schüler und Jugendliche. In Führungen durch geschulte Mitarbeiter der Verfassungsschutzabteilung wurden im o. g. Zeitraum über 400 Besucher durch die Ausstellung geführt.

Die Wanderausstellung war zudem auf Einladung der örtlichen Initiative gegen Rassismus „Die wei

ße Rose e. V.“ vom 15. bis 24. Mai 2008 in der Stadtkirche Wunstorf zu Gast.

Am 21. August 2009 führte dieser Verein darüber hinaus in Wunstorf eine Informations- und Vortragsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus durch, die ebenfalls durch einen Referenten des Verfassungsschutzes unterstützt wurde.

Durch die Polizeidirektion Hannover werden die in der „Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger politisch motivierter Kriminalität -rechts -“ vorgesehenen Maßnahmen konsequent auch im Bereich Seelze/Wunstorf umgesetzt. Insbesondere wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

- Auswertung von Ermittlungsverfahren und sonstigen polizeilichen Lageberichten zur Detektierung von rechtsextremistischen Strukturen und Personenzusammenhängen

- Gefährderansprachen bei erstmalig auftretenden Jugendlichen/Jungerwachsenen bzw. sonstig bekannten Personen des rechtsextremistischen Spektrums

- Aufklärungsmaßnahmen im Zusammenhang mit demonstrativen Aktionen

- Auswertung rechtsorientierter Internetseiten

- Erstellung von regelmäßigen/anlassbezogenen Lagebildern

- Kontaktaufnahme/Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat des Niedersächsischen Justizministeriums, der „Aussteigerhilfe Rechts“ sowie benachbarten Behörden und Institutionen

- Teilnahme/Mitwirkung an Stadt- und Bezirksratssitzungen sowie sogenannten runden Tischen auf örtlicher Ebene

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 27 des Abg. Ronald Schminke (SPD)

Feinstaubbelastung durch Drucker und Kopierer in Polizeistationen - Ist der Landesregierung die Gesundheit der Polizistinnen und Polizisten egal?