Die konsequente Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes, also eine konsequente Personalpolitik im öffentlichen Dienst des Landes NRW, erlaubt schon hier und heute wirksame Maßnahmen der Frauenförderung.
Entschuldigung, auch wenn Sie das nicht interessiert, möchte ich meine Rede in Ruhe zu Ende führen dürfen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, Gespräche außerhalb des Plenarsaals zu führen oder Platz zu nehmen, damit die Abgeordnete ihre Ausführungen in Ruhe zu Ende bringen kann.
Vielleicht täte es dem Minister auch gut, wenn er in seinem Ministerium mehr Frauen hätte. Herr Jäger, wir können uns gerne mal darüber unterhalten.
Wirksame Maßnahmen der Frauenförderung sind zum Beispiel die Erstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen, Ihnen allen bekannt. Dazu gehören übrigens auch schon seit Jahren MentoringProgramme oder all die anderen Initiativen.
Das Landesgleichstellungsgesetz muss noch einmal sehr kritisch im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Ziele überprüft werden und mit entsprechenden Regeln zu Quoten, Anreiz- und Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.
Lassen Sie uns darüber gemeinsam im Ausschuss konstruktiv, lebhaft und intensiv beraten und debattieren. Ich freue mich auf die Ausschusssitzung. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Milz, ich habe 1992 als damaliges Mitglied im Landesvorstand und als Parteivorsitzende das erste Mentoring-Programm bei den Grünen auf den Weg gebracht. Ich habe auch ein bundesweites Mentoring-Programm auf den Weg gebracht. Ich halte Mentoring-Programme als Instrument da für sinnvoll, wo sie das durch Mentoring verfolgte Ziel auch erreichen können.
Mentoring-Programme sind in politischen Parteien und in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf – darauf werde ich gleich noch mal eingehen – sehr sinnvoll. Aber ich glaube, dass sie bei der Landesverwaltung – die eine oder andere Vorrednerin hat es schon gesagt – von den Problemen, die wir haben, und von den Instrumenten, die wir haben, um Frauenförderung wirklich durchzusetzen, ablenken. In diesem Bereich halte ich sie weder für ein sinnvolles noch für ein wegweisendes Instrument.
Auf Landesebene haben wir das Landesgleichstellungsgesetz als Rahmengesetz, mit dem wir, wenn wir es wirklich in Gänze anwenden würden, Gleichstellung auf allen Ebenen erreichen könnten. Das Problem ist, dass das Gleichstellungsgesetz nicht immer von allen ernst genommen worden ist, nach wie vor nicht immer von allen ernst genommen wird und bisher keine Sanktionsmöglichkeiten oder Anreizoptionen, wie man sie brauchen würde, hat.
Deswegen haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, das Gleichstellungsgesetz zu novellieren. Dabei müssen verschiedene Bereiche angegangen werden. Es geht um die Fragen: Wie kann das
Gleichstellungsgesetz umgesetzt werden? Wie kann man die Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten stärken? Wo müssen Sollvorschriften Mussvorschriften werden? Wo und in welchem Umfang sollen die Dokumentationspflichten erweitert werden? Es geht um Ausschreibungspflichten, die erweitert werden müssen, um die Frage, ob man in bestimmten Bereichen ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte braucht, und um gesetzesflankierende Selbstverpflichtungen, damit eine geschlechtergerechte Gremienbesetzung stattfindet.
Frau Milz, auch auf der Ebene der Kommunalparlamente oder in Landesgremien wie Sparkassenaufsichtsräten finden wieder Entsendungen statt und kommt es nicht zu einer geschlechtergerechten Besetzung. Auch auf der kommunalen Ebene wären Mentoring-Programme mit Sicherheit zielweisend.
Sehen Sie sich die Gremienbesetzung in NordrheinWestfalen in den letzten fünf Jahren an und was sich seitdem schon verändert hat – Gerda Kieninger hat eben bereits aus der Antwort auf meine damalige Anfrage zitiert –: Von 214 gemeldeten Gremien waren letztendlich nur vier geschlechterparitätisch besetzt. In 116 Gremien – das sind 54,2 % – waren Frauen gar nicht vertreten, zum Beispiel in den Versicherungsanstalten. In null von acht Aufsichtsratsgremien gab es eine geschlechterparitätische Besetzung.
Der Frauenanteil war auch im Kabinett erschreckend gering: neun Männer, drei Frauen. Im Integrationsbeirat beim MGFFI waren acht von 27 Mitgliedern Frauen. Im Zukunftsrat des Ministerpräsidenten waren unter 23 Mitgliedern sieben Frauen. Im Medienbeirat des MBEM waren unter
26 Mitgliedern fünf Frauen. Die Bilanz der letzten Landesregierung kann sich also nicht mit Frauenförderung oder geschlechtergerechter Besetzung von Gremien brüsten.
Auch Sie, Frau Milz, haben in der Vergangenheit all den Anträgen, die von den Grünen gestellt worden sind – auch wenn Sie nicht die Macht zur Mehrheit in der Fraktion hatten –, nicht zugestimmt. Auch in dieser Legislaturperiode haben Sie beim Antrag zur Frauenquote deutlich gesagt – ich möchte Sie zitieren –: Deswegen sage ich für mich: Zum heutigen Zeitpunkt lehnen wir eine Quote ab. – Damit sind Sie weit hinter dem zurück, was auch von der ein oder anderen CDU-Ministerin in der Vergangenheit auf Bundesebene diskutiert und thematisiert worden ist.
Wir wollen den Frauen über das Gleichstellungsgesetz die Möglichkeit geben, innerhalb der Landesverwaltung aufzusteigen. Dafür brauchen wir aber Personalentwicklungspläne. Wir müssen gucken: Wie kann die Personalentwicklung die Frauen aktiv erreichen? Das heißt, wir müssen uns die Beförderungskriterien ansehen, auch für Frauen in Teilzeit, die Beurteilungen und ob sie genderbar sind. Das
findet bis heute nicht statt. Auch darf die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen usw. nicht daran scheitern, weil Frauen in Elternzeit, beurlaubt oder in Teilzeit tätig sind.
Kurz gesagt: Es gibt eine Reihe von Instrumenten und Möglichkeiten, mit denen Frauenförderung in der Landesverwaltung effektiv und schnell umgesetzt werden kann. In den letzten fünf Jahren ist das nicht passiert. Ein Mentoring-Programm ist an dieser Stelle ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich glaube, wir haben da effektivere Instrumente, und hoffe, dass wir das Gleichstellungsgesetz auch in Ihrem Interesse, nämlich um tatsächlich Frauenförderung zu betreiben, gemeinsam umsetzen können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1318 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 15/1391 an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
um Gesangsstatistiken – Nordrhein-Westfalen gibt ein Signal für eine GEMA-Befreiung von Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Darüber hinaus möchte ich feststellen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir eine gute Stunde im Rückstand sind, was die Tagesordnung angeht. Der Städte- und Gemeindebund wartet auch noch auf viele Abgeordnete. – Das nur als freundlicher Hinweis, dies bei den Reden möglichst zu berücksichtigen.
Danke. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste in der frühkindlichen Bildung und Betreuung sind natürlich die Kinder. Sie sollten in der Gemeinschaft gute Erfahrungen machen und sich wohlfühlen. Diese positive Seite von Kindheit drückt sich vor allem im Spiel und im gemeinsamen Singen aus. Singen fördert die Kreativität und stärkt die sozialen Kompetenzen.
Es ist gerade eine Studie erschienen, die das noch einmal verdeutlicht hat. Die Autoren belegen, dass Singen die Entwicklung in allen körperlichen, geistigen und sozialen Bereichen fördert. Mindestens genauso wichtig ist es aber, dass das Singen den Kindern einfach Spaß macht. Wir sind gerade erste Schritte gegangen, um die Bedürfnisse der Kinder wieder mehr in den Mittelpunkt zu rücken, Stichwort: Kinderlärm.
In diesem Zusammenhang ist es ein Stück weit widersinnig, wenn für kindliche Grundbedürfnisse – dazu kann man das Singen im weiteren Sinne durchaus zählen – Gebühren anfallen. Wenn das Wichtigste die Kinder sind, dann heißt das auch, dass die Erzieherinnen und Erzieher ihre ganze Kraft für die Kinder aufbringen müssen. Die gute Arbeit, die hier geleistet wird, sollte nicht darunter leiden, dass Gesangsstatistiken erhoben werden müssen.
Ich möchte auch deutlich machen: Urheberschutz ist ein wichtiges Anliegen. Aber so richtig wir es finden, wenn eine gewerbliche Tanzveranstaltung Gebühren abführen muss, so falsch ist es, dass Kitas für gesungene Kinderlieder bürokratische Hindernisse überwinden müssen. Deshalb brauchen wir hier eine Gesamtlösung.
Wir haben in den letzten Wochen gehört, dass einige große Träger nun Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen haben. Das ist ohne Zweifel eine Verbesserung, aber das Problem wird damit nicht grundsätzlich gelöst.
Das Erste ist, dass solche Pauschalverträge nur von großen Trägern abgeschlossen werden können. Was ist mit den kleineren Trägern, den Elterninitiativen etc.?
Zweitens kann es nicht richtig sein, einen Flickenteppich an Verträgen zu haben, bei denen niemand mehr durchblickt.
Drittens kann man angesichts der elementaren Bedeutung der frühkindlichen Bildung durchaus fragen, ob nicht eine generelle Befreiung von Lizenzgebühren angestrebt werden muss.
Wir brauchen einen Rahmenvertrag für alle Kinderbetreuungseinrichtungen, damit alle denselben Bedingungen unterliegen und hier Sicherheit haben. Das ist nicht nur ein Ziel für Nordrhein-Westfalen,
So weit, so gut. Ich glaube, dass bis hierher Konsens besteht. – Aber dann, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, reichen Sie einen Entschließungsantrag ein. Darin schreiben Sie, dass eine generelle Befreiung nicht möglich sei. Ich erinnere an das, was in unserem Antrag steht, nämlich ein Prüfauftrag für das Ministerium. Es verwundert mich, dass Sie diese Prüfung für sich offenbar schon vorwegnehmen. Insofern bin ich sehr interessiert, was die Ministerin uns gleich dazu sagen wird. Ich möchte darum bitten, dass Sie uns hier Bericht erstatten über die Prüfung und die Verhandlungen, die Sie demnach schon geführt haben müssten.
Was unseren Antrag angeht, sage ich mal aus sachlicher Sicht: Sie können doch eigentlich bei all unseren Forderungen mitgehen, vor allem bei den beiden Hauptforderungen: erstens dem Prüfauftrag für eine generelle Befreiung, den ich gerade schon angesprochen hatte, und zweitens der Aufforderung an die Landesregierung, sich für einen einheitlichen Rahmenvertrag einzusetzen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand.
Ansonsten – muss ich sagen – finde ich Ihren Antrag ziemlich unkreativ. Vielleicht haben Sie ja im Kindergarten zu wenig gesungen. Jedenfalls sehe ich hier keinen großen Dissens bei diesem Thema, sodass ich meine, dass Sie unserem Antrag durchaus zustimmen könnten. Es wäre eine gute Tat. – Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Sie haben darauf hingewiesen: In der Kürze liegt die Würze. Ich kann allem zustimmen, was Frau Pieper-von Heiden gesagt hat. Sie hat aufgelistet, was es für eine Gemeinheit ist, dass die Kitas jetzt auf einmal Gebühren zahlen müssen. Sie hat darauf hingewiesen, wie wichtig Liedgut ist, wie wichtig Kultur, schon die früheste Vermittlung von Liedern, von Musik in Kindertagesstätten ist. Ich stimme dem zu. Wir werden uns dem FDP-Antrag gleich auch in vollem Umfang anschließen.